Waldbrandverordnung 2022 für den Bezirk Krems

By Philipp Schütz, 18 März, 2022

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden, wurde von der Bezirkshauptmannschaft Krems für den Bezirk Krems folgende Verordnung festgelegt...

https://www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Waldbrand_VO_BHKR_2022.pdf

 

Auszug aus der Waldbrandverordnung 2022 „KRL1-A-094/016“:

Präambel

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende

V E R O R D N U N G

Gemäß § 41 Abs.1 in Verbindung mit § 170 Abs. 1 des Forstgesetzes 1975, BGBl. 440/1975 i.d.g.F. wird für den Verwaltungsbezirk Krems zum Zweck der Vorbeugung gegen Waldbrände verordnet:

 § 1
In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Krems sowie in deren
Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.

 § 2
Übertretungen dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. A) Z. 17 des Forstgesetzes 1975 mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.

 § 3
Diese Verordnung tritt mit 16. März 2022 in Kraft.

 Hinweise:
* Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

* Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.


Der Bezirkshauptmann
Mag. Stöger


Bürgerservice-Telefon: 02742-9005-9005

 

48.417636431348, 15.660616457462